Start des Funds Community Forum: Eine neue Plattform für Investmentfondsprofis.
Wir freuen uns, den Start des Funds Community Forums anzukündigen, einer neuen Plattform, die Fachleute, Enthusiasten und Experten der Investmentfondsbranche zusammenbringen soll. Ziel dieses Forums ist es, die Vernetzung und den Wissensaustausch zu fördern und sich über die neuesten Trends und Erkenntnisse in unserem Bereich auf dem Laufenden zu halten.
concilio et labore GmbH ist eine Partnerschaft eingegangen, die die Art und Weise, wie wir die Identitätsprüfung für AML/KYC-Zwecke angehen, verändern wird.
Barrierefreie Schriftart Atkinson Hyperlegible verbessert Lesbarkeit.
Wir verwenden ab sofort die Schrift Atkinson Hyperlegible, welche nach dem Gründer des Braille-Instituts, J. Robert Atkinson, benannt ist. Diese Schrift
unterscheidet sich von der traditionellen Typografie dadurch, dass sie sich auf die Unterscheidung der Buchstabenformen konzentriert, um die Erkennbarkeit
der Zeichen und damit die Lesbarkeit zu verbessern.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die Ergebnisse einer Überprüfung der risikobasierten Ansätze und Governance-Systeme der zuständigen Behörden zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken (GW/TF) in den beaufsichtigten Unternehmen des Bankensektors veröffentlicht.
Der Bericht zeigt, dass die Aufsichtsbehörden bei ihrem Ansatz zur Beaufsichtigung von Finanzdienstleistungen Fortschritte gemacht haben, wobei einige Behörden wesentliche Änderungen in ihren Risikomanagementsystemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) innerhalb der Banken vorgenommen haben.
Durch die Förderung eines ganzheitlichen Aufsichtsansatzes haben die Bemühungen der EBA bei vielen Behörden zu spürbaren Fortschritten bei der Bewältigung von GW/TF-Risiken durch die Aufsicht und die Verbesserung ihrer Systeme und Kontrollen geführt. Um GW/TF-Risiken wirksam zu bekämpfen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten,
müssen die meisten Aufsichtsbehörden im Finanzdienstleistungssektor ihre Aufsichtsprozesse stärken und einen risikobasierten Ansatz in ihrem jeweiligen Bankensektor verfolgen.
Das Amt für geistiges Eigentum des Wirtschaftsministeriums organisiert am heutigen Dienstag, den 25. April, in Zusammenarbeit mit dem Institut für geistiges Eigentum in Luxemburg (IPIL GIE)
den 15. luxemburgischen Tag des geistigen Eigentums. Unter dem Titel “Geistiges Eigentum, ein wirtschaftliches Interesse” wird die Veranstaltung die Bedeutung des geistigen Eigentums im Kontext
des doppelten grünen und digitalen Übergangs der nationalen, europäischen und internationalen Wirtschaft beleuchten.
Dies ist eine gute Gelegenheit, um an ein kürzlich ergangenes Urteil des Luxemburger Kassationsgerichtshofs (Urteil Nr. 02/23) zu erinnern. Darin hat der Kassationsgerichtshof die Frage der
Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums geklärt und festgestellt, dass bei Fehlen eines schriftlichen Dokuments die Übertragung der wirtschaftlichen Rechte eines Urhebers auch im Rahmen
eines Arbeitsvertrags als nicht erfolgt gilt.